Allgemeingeschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundeschule von Nethen
Inhaber: Tom von Nethen | Lesumstraße 1, 26135 Oldenburg
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Sachlicher Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der Hundeschule von Nethen, Inhaber Tom von Nethen, Lesumstraße 1, 26135 Oldenburg (nachfolgend „Hundeschule”) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde”).
Sie gelten insbesondere für folgende Leistungsarten: Einzeltraining und Einzelberatung, Hausbesuche und mobile Beratung, Gruppentrainings und offene Gruppen, Kurse mit festem Starttermin, Beschäftigungsangebote, Sozialtrainings, Spielstunden und Social Walks, Workshops, Seminare und Vorträge, sonstige Dienstleistungen im Hundetrainingsbereich, Abonnements und Mitgliedschaftsmodelle, Mehrfachkarten und Guthabenkarten sowie gegebenenfalls angebotene Waren und Zubehör.
Diese AGB gelten auch für künftige Vertragsbeziehungen mit demselben Kunden, selbst wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.
1.2 Persönlicher Geltungsbereich
Die Leistungen der Hundeschule richten sich überwiegend an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Diese AGB gelten jedoch ebenso gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1.3 Ausschließliche Geltung
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Hundeschule stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Hundeschule und Kunde gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich und nachweisbar getroffen wurden. Für den Nachweis genügt Textform, insbesondere E-Mail.
§ 2 Anbieter und Art der Leistung
2.1 Anbieter
Anbieter sämtlicher Leistungen ist: Hundeschule von Nethen, Inhaber Tom von Nethen, Lesumstraße 1, 26135 Oldenburg. Die Hundeschule wird als Einzelunternehmen geführt.
2.2 Art der geschuldeten Leistung
Die Hundeschule schuldet eine fachgerechte Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Hundetraining, Anleitung, Beratung, Begleitung und Halterschulung. Geschuldet ist die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch ein bestimmter konkreter Erfolg.
Hundetraining ist von zahlreichen Faktoren abhängig, auf die die Hundeschule nicht vollständig Einfluss nehmen kann. Hierzu zählen insbesondere: Lerngeschichte und Gesundheitszustand des Hundes, Vorerfahrungen und individuelle Veranlagung, Konsequenz und Umsetzungsbereitschaft des Kunden, Umfeldbedingungen und Alltagseinflüsse sowie Häufigkeit und Qualität der Umsetzung außerhalb der Termine. Die Hundeschule übernimmt daher keine Erfolgsgarantie.
2.3 Tierschutzgerechte Trainingsphilosophie
Die Leistungen der Hundeschule beruhen auf einer tierschutzgerechten, fachlich vertretbaren Arbeitsweise. Die Hundeschule behält sich vor, Trainingsansätze oder Hilfsmittel abzulehnen, die aus ihrer Sicht tierschutzwidrig, unangemessen gefährlich oder mit ihrer fachlichen Ausrichtung nicht vereinbar sind.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Allgemeines
Ein Vertrag zwischen der Hundeschule und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde eine Leistung verbindlich bucht oder anfragt und die Hundeschule diese Buchung oder Anfrage annimmt oder bestätigt. Die Annahme kann ausdrücklich oder automatisiert erfolgen.
3.2 Buchung über das Online-Buchungssystem
Der Kunde gibt durch Abschluss des Buchungsvorgangs und Betätigung des hierfür vorgesehenen Buchungsbuttons ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald das Buchungssystem die Buchung automatisiert bestätigt, die Hundeschule die Buchung ausdrücklich bestätigt oder die gebuchte Leistung erbracht wird.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm eingegebenen Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Eingabefehler gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden, soweit die Hundeschule diese nicht selbst verursacht hat.
3.3 Buchung auf anderem Wege
Ein Vertrag kann auch zustande kommen durch telefonische Buchung, Buchung per E-Mail oder Messenger, persönliche Anmeldung oder verbindliche mündliche Terminvereinbarung.
3.4 Warteliste
Ist eine Leistung ausgebucht, kann sich der Kunde auf eine Warteliste setzen lassen. Die Aufnahme in die Warteliste begründet noch keinen Vertrag und keinen Anspruch auf Teilnahme. Ein Vertrag entsteht erst, wenn ein Platz frei wird, die Hundeschule diesen dem Kunden anbietet und der Kunde diesen Platz annimmt.
3.5 Begleitpersonen
Begleitpersonen dürfen nur teilnehmen oder anwesend sein, wenn dies von der Hundeschule zugelassen ist. Die Hundeschule kann deren Teilnahme aus organisatorischen, räumlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen ablehnen oder von zusätzlichen Bedingungen abhängig machen.
3.6 Mehrere Hunde
Meldet ein Kunde mehrere Hunde oder mehrere Personen an, kommt für jede angemeldete Teilnahme ein eigener vertraglicher Anspruch zustande, auch wenn Preisnachlässe gewährt werden.
§ 4 Leistungsorte und örtliche Flexibilität
4.1 Allgemeines
Die Leistungen der Hundeschule werden nicht ausschließlich an einem festen Standort erbracht. Trainings, Beratungen und Veranstaltungen können an unterschiedlichen Orten in Oldenburg und Umgebung stattfinden.
4.2 Mögliche Leistungsorte
Mögliche Leistungsorte sind insbesondere: Hundeplätze, Trainingshallen, öffentliche Wege, Parks oder Stadtbereiche, sonstige geeignete Außenflächen sowie beim Kunden vor Ort bei Hausbesuchen.
4.3 Ortsänderungen
Die Hundeschule ist berechtigt, Leistungsorte zu ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Sachliche Gründe können insbesondere sein: Wetter oder Witterung, Zustand oder Verfügbarkeit des Platzes, Sicherheitserwägungen, organisatorische Erfordernisse, Krankheit oder Ausfall von Trainern sowie behördliche Anordnungen.
4.4 Zumutbarkeit
Ortsänderungen innerhalb von Oldenburg und Umgebung gelten grundsätzlich als zumutbar. Eine Änderung des Leistungsortes berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Minderung, sofern die Änderung zumutbar ist und die vereinbarte Hauptleistung weiterhin erbracht wird.
4.5 Anreise
Die Anreise zum Leistungsort liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Die Nichtteilnahme wegen Verkehrsproblemen, Zeitmangels oder sonstiger Anreisehindernisse gilt als vom Kunden zu vertretende Verhinderung.
§ 5 Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten
5.1 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen dürfen nur Hunde, die die jeweilige Leistung gesundheitlich, körperlich und verhaltensbezogen bewältigen können und deren Teilnahme keine unzumutbare Gefährdung für Menschen, Tiere oder Sachen darstellt.
5.2 Gesundheit des Hundes
Der Kunde versichert, dass der Hund zum Zeitpunkt der Teilnahme gesund ist und keine ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefälle aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule unverzüglich zu informieren bei: ansteckenden Erkrankungen, Parasitenbefall, akuten Erkrankungen, Verletzungen, frisch erfolgten Operationen oder medikamentösen Behandlungen, die das Verhalten beeinflussen.
5.3 Impfstatus
Der Hund soll über einen dem Alter und Gesundheitszustand entsprechenden, tierärztlich empfohlenen Impfschutz verfügen (insbesondere Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose). Auf Verlangen der Hundeschule ist ein Nachweis vorzulegen.
5.4 Kennzeichnung und Registrierung
Der Kunde versichert, dass der Hund, soweit gesetzlich erforderlich, ordnungsgemäß gekennzeichnet (gechippt) und registriert ist.
5.5 Haftpflichtversicherung
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen. Der Kunde hat auf Verlangen einen geeigneten Nachweis vorzulegen. Besteht kein entsprechender Versicherungsschutz, ist die Hundeschule berechtigt, die Teilnahme zu verweigern.
5.6 Verhaltensangaben
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn des Trainings vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände zu informieren, die für die sichere Durchführung relevant sein können. Dazu zählen insbesondere: Aggressionsverhalten, bekannte Beißvorfälle, Angstverhalten, Jagdverhalten, Leinenaggression, Ressourcenverteidigung und schlechte Verträglichkeit mit anderen Hunden.
5.7 Läufige Hündinnen
Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache und Zustimmung der Hundeschule teilnehmen.
5.8 Eignung für bestimmte Angebote
Nicht jeder Hund ist für jedes Angebot geeignet. Die Hundeschule ist berechtigt, die Teilnahme eines Hundes abzulehnen oder stattdessen Einzeltraining zu empfehlen, wenn dies aus fachlicher oder sicherheitsrelevanter Sicht erforderlich erscheint.
5.9 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet: den Anweisungen der Hundeschule im Rahmen des Zumutbaren Folge zu leisten, nur geeignetes und sicheres Equipment zu verwenden, seinen Hund während der gesamten Teilnahme angemessen zu sichern und zu beaufsichtigen, alle Trainingshinweise eigenverantwortlich umzusetzen sowie rechtzeitig zu erscheinen.
5.10 Minderjährige
Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer ausdrücklich beauftragten Aufsichtsperson teilnehmen. Die Aufsichtspflicht verbleibt stets bei der begleitenden aufsichtspflichtigen Person, nicht bei der Hundeschule.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten oder individuell vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro. Soweit die Hundeschule die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
6.2 Zahlungsmethoden
Die Zahlung kann je nach Angebot insbesondere erfolgen über: Online-Zahlung über integrierte Zahlungsdienste, SEPA-Lastschrift, Überweisung oder Barzahlung vor Ort.
6.3 Fälligkeit
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung sofort mit Vertragsschluss bzw. Buchung fällig, spätestens jedoch vor Beginn der Leistung. Bei Abonnements sind die wiederkehrenden Beiträge jeweils zu Beginn des vereinbarten Abrechnungszeitraums fällig.
6.4 Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Hundeschule ist insbesondere berechtigt: gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen, Mahnkosten im gesetzlichen Rahmen geltend zu machen, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten und den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme auszuschließen.
6.5 Rücklastschriften
Entstehen der Hundeschule durch vom Kunden verursachte Rücklastschriften oder fehlgeschlagene Abbuchungen zusätzliche Kosten, hat der Kunde diese zu erstatten, soweit er die Ursache zu vertreten hat.
6.6 Anfahrtspauschalen
Bei Trainings außerhalb des üblichen Trainingsgeländes (z.B. Hausbesuche) fallen zusätzlich zum Trainingshonorar Fahrtkosten an. Für Anfahrten bis 10 km (einfache Strecke) berechnet die Hundeschule eine Pauschale von 5,00 Euro. Für Entfernungen darüber hinaus: 0,45 Euro pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg).
6.7 Ermäßigte Tarife für mehrere Hunde
Nimmt ein Kunde mit mehreren Hunden an einem Kurs teil, können ermäßigte Konditionen gewährt werden. Der Preisnachlass wird abhängig von Kursformat und Betreuungsaufwand festgelegt. Voraussetzung ist, dass alle Hunde im selben Kurs angemeldet werden und demselben Halter zugeordnet sind.
6.8 Zusätzliche Begleitpersonen
Für zusätzliche Personen ohne Hund bei Vorträgen, Seminaren oder Workshops kann eine Teilnahmegebühr erhoben werden, die sich am regulären Veranstaltungspreis orientiert. Begleitpersonen verpflichten sich zur Einhaltung der Verhaltensregeln.
§ 7 Leistungsarten und Kursmodelle
7.1 Einzeltrainings
Einzeltrainings sind individuell vereinbarte Leistungen mit einem konkret festgelegten Termin. Sie können als Einzelstunde, Verhaltensberatung, Hausbesuch, Begleitung im Alltag oder mobile Trainingseinheit stattfinden.
7.2 Kurse mit festem Starttermin
Kurse mit festem Starttermin sind geschlossene oder halbgeschlossene Formate mit einem bestimmten Beginn und regelmäßig einer vorab definierten Dauer. Die Hundeschule ist berechtigt, einzelne Termine innerhalb des Kursverlaufs aus sachlichen Gründen zu verschieben.
7.3 Laufende Gruppen
Laufende Gruppen sind fortlaufende Angebote, bei denen Kunden bei freien Plätzen einsteigen können. Die Teilnahme setzt einen freien Platz sowie eine zum Angebot passende Eignung des Hundes voraus.
7.4 Mehrfachkarten
Mehrfachkarten berechtigen zur Inanspruchnahme einer bestimmten Anzahl an Einheiten innerhalb der vereinbarten Gültigkeitsdauer. Soweit nichts anderes geregelt ist, gilt für Mehrfachkarten eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeit ersatzlos. Eine Verlängerung wegen Krankheit, Urlaub oder sonstiger persönlicher Umstände des Kunden ist ausgeschlossen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Mehrfachkarten sind grundsätzlich personenbezogen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hundeschule übertragbar.
7.5 Abonnements
Abonnements sind wiederkehrende Vertragsverhältnisse mit fortlaufender Leistungsberechtigung. Die Mindestlaufzeit beträgt je nach gewähltem Modell einen Monat oder drei Monate. Die Kündigungsfrist entspricht dem jeweils gewählten Modell. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Abonnement automatisch um die vereinbarte Laufzeit.
Das Abo ist grundsätzlich nicht pausierbar. Nicht genutzte Leistungen innerhalb des Abrechnungszeitraums verfallen. Die Teilnahme an einzelnen Terminen erfolgt nach vorheriger Anmeldung und Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf einen ganz bestimmten Termin, Wochentag, Trainer oder Uhrzeit besteht nicht.
7.6 Kein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit
Die Hundeschule bemüht sich um ein angemessenes Angebot. Gleichwohl kann insbesondere bei Gruppen, Mehrfachkarten und Abonnements kein Anspruch darauf bestehen, jederzeit jeden gewünschten Termin zu erhalten.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
8.1 Allgemeiner Grundsatz
Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern nicht ein gesetzlicher Ausschluss greift.
8.2 Gesetzlicher Ausschluss bei festen Terminen
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies gilt insbesondere für: Einzeltrainings mit fest vereinbartem Termin, Hausbesuche mit festem Termin, Workshops, Seminare und Vorträge mit festem Datum sowie Kurse mit festem Starttermin und festem Zeitraum.
8.3 Laufende Gruppen und Abonnements
Bei laufenden Gruppen oder Abonnements kann ein Widerrufsrecht bestehen. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss. Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Hundeschule vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, hat der Kunde im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu leisten.
8.4 Mehrfachkarten
Bei Mehrfachkarten ist rechtlich zu unterscheiden: Wird lediglich ein flexibles Nutzungskontingent erworben, kann grundsätzlich ein Widerrufsrecht bestehen. Werden im Rahmen der Mehrfachkarte einzelne konkrete Termine gebucht, gelten für diese die Regeln für fest terminierte Freizeitdienstleistungen.
8.5 Gesonderte Widerrufsbelehrung
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Kunde zusätzlich eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular (siehe Anlage zu diesen AGB).
§ 9 Stornierung und Verhinderung durch den Kunden
9.1 Abgrenzung zwischen Widerruf und Stornierung
Die Stornierung ist von einem gesetzlichen Widerruf strikt zu unterscheiden. Der Widerruf ist ein gesetzliches Verbraucherrecht, soweit es besteht. Die Stornierung ist eine vertragliche Absageregelung außerhalb des Widerrufsrechts.
9.2 Einzeltrainings und fest terminierte Einzelleistungen
Für Einzeltrainings, Hausbesuche und vergleichbare fest terminierte Einzelleistungen gilt: Eine kostenfreie Absage oder Umbuchung ist nur bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe als Ausfallentschädigung geschuldet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Hundeschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.3 Gebuchte Gruppentermine
Die Stornierung eines einzelnen Gruppentermins ist bis spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt die Einheit als verbraucht bzw. verfällt für diesen Termin. Eine Erstattung oder Nachholung findet grundsätzlich nicht statt.
9.4 Kurse mit festem Starttermin
Für Kurse mit festem Starttermin gilt:
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Tage vor Kursbeginn möglich.
Bei einer Stornierung 6 bis 3 Tage vor Kursbeginn kann die Hundeschule 50 % der Kursgebühr verlangen.
Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Kursbeginn, bei Nichtantritt oder bei Abbruch nach Beginn ist die volle Kursgebühr geschuldet.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Hundeschule kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
9.5 Bereits begonnene Kurse
Bricht der Kunde einen bereits begonnenen Kurs ab oder nimmt einzelne Termine nicht wahr, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder anteilige Rückzahlung. Dies gilt insbesondere bei Urlaub, Krankheit, beruflicher Verhinderung oder privaten Terminproblemen.
9.6 Ersatzteilnehmer
Der Kunde kann mit Zustimmung der Hundeschule einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Die Hundeschule kann die Zustimmung verweigern, wenn der Ersatzteilnehmer für das jeweilige Angebot objektiv ungeeignet erscheint. Wird ein geeigneter Ersatzteilnehmer übernommen, kann die Hundeschule auf Stornokosten verzichten.
§ 10 Absage, Ausfall und Änderungen durch die Hundeschule
10.1 Allgemeine Gründe
Die Hundeschule ist berechtigt, Termine, Kurse oder Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben, örtlich zu verlegen oder inhaltlich anzupassen. Wichtige Gründe sind insbesondere: Krankheit oder Verhinderung des Trainers, extreme Wetterverhältnisse oder Unwetter, Sicherheitsrisiken, Ausfall des Leistungsortes, behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt.
10.2 Vertretung
Die Hundeschule ist berechtigt, eine fachlich geeignete Vertretung einzusetzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
10.3 Mindestteilnehmerzahl
Soweit für einzelne Angebote eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist, kann die Hundeschule die Leistung absagen, wenn diese nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben.
10.4 Ersatztermin, Gutschrift oder Erstattung
Bei Absage durch die Hundeschule kann diese nach ihrer Wahl einen Ersatztermin anbieten, eine Gutschrift erteilen oder eine anteilige Erstattung vornehmen. Kann eine Leistung nicht erbracht werden und ist weder Ersatztermin noch Gutschrift zumutbar oder gewünscht, erfolgt eine Erstattung für den nicht erbrachten Leistungsanteil.
10.5 Keine weitergehenden Ansprüche
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Fahrtkosten, Verdienstausfall oder sonstigen Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Hundeschule vorliegt.
§ 11 Guthaben, Gutschriften und Rückerstattungen
11.1 Technische Guthabenlösung
Das von der Hundeschule genutzte Buchungssystem kann Rückabwicklungen oder Umbuchungen technisch zunächst als Guthaben auf dem Kundenkonto darstellen.
11.2 Gesetzlich geschuldete Rückzahlungen
Soweit eine Rückzahlung gesetzlich geschuldet ist, insbesondere im Fall eines wirksamen Widerrufs, erfolgt die Rückzahlung fristgerecht und grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Zahlung verwendet hat.
11.3 Freiwillige Wahl eines Guthabens
Die Hundeschule kann dem Kunden anbieten, einen erstattungsfähigen Betrag als Guthaben stehen zu lassen. Dies setzt die ausdrückliche Zustimmung des Kunden voraus. Ein Guthaben darf dem Kunden nicht anstelle einer gesetzlich geschuldeten Geldrückzahlung aufgezwungen werden.
11.4 Verwendung von Guthaben
Ein bestehendes Guthaben kann für zukünftige Buchungen verwendet werden. Eine Barauszahlung ist nur geschuldet, wenn hierfür ein gesetzlicher oder ausdrücklich vereinbarter Anspruch besteht.
§ 12 Haftung, Eigenverantwortung und Risikoverteilung
12.1 Grundsatz der Eigenverantwortung
Die Teilnahme an sämtlichen Leistungen der Hundeschule erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit dem eigenen Hund, mitgeführten Begleitpersonen, Kindern sowie für das Verhalten auf dem Trainingsgelände und an sonstigen Leistungsorten.
Der Kunde bleibt während der gesamten Teilnahme – auch während Übungen, Wartezeiten, Pausen, Freilaufphasen und beim Betreten und Verlassen des Leistungsortes – verantwortlicher Tierhalter seines Hundes.
12.2 Keine Übernahme der Tierhalterstellung
Die Hundeschule übernimmt nicht die Tierhalterstellung und nicht die generelle Aufsicht über den Hund des Kunden. Auch durch Anleitung, Demonstration oder Trainingsanweisungen geht die Verantwortung für die Führung und Kontrolle des Hundes nicht auf die Hundeschule über.
12.3 Typische Risiken des Hundetrainings
Dem Kunden ist bekannt, dass Hundetraining mit Risiken verbunden ist, die auch bei sorgfältiger Durchführung nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Hierzu zählen insbesondere: plötzliches Erschrecken oder Ausbrechen eines Hundes, Leinenverwicklungen oder Stolpern, Konflikte zwischen Hunden, Schreckreaktionen im öffentlichen Raum, Verletzungen durch unerwartetes Hundeverhalten sowie Verletzungen durch Gelände, Untergrund oder Witterung.
12.4 Pflicht zur eigenverantwortlichen Risikoabwägung
Der Kunde ist verpflichtet, Trainingsanweisungen eigenverantwortlich auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen. Erkennt der Kunde, dass eine Übung oder Situation ein nicht vertretbares Risiko begründet, hat er die Hundeschule unverzüglich darauf hinzuweisen und die Ausführung zu unterlassen oder abzubrechen.
§ 13 Tierhalterhaftung des Kunden
13.1 Gesetzliche Tierhalterhaftung
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 833 BGB, für sämtliche Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Vorfall vor, während oder nach einem Termin ereignet.
13.2 Haftung für Begleitpersonen und Kinder
Der Kunde haftet außerdem für Schäden, die von seinen Begleitpersonen, Kindern oder sonstigen mitgebrachten Personen verursacht werden, soweit er nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist.
13.3 Haftung für Sachschäden
Der Kunde haftet auch für alle durch ihn oder seinen Hund verursachten Sachschäden, insbesondere an Trainingsmaterialien, Einrichtungen, Fahrzeugen oder Eigentum anderer Teilnehmer.
§ 14 Haftung der Hundeschule
14.1 Unbeschränkte Haftung
Die Hundeschule haftet unbeschränkt: bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsrechts sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
14.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Hundeschule nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14.3 Ausschluss weitergehender Haftung
Im Übrigen ist die Haftung der Hundeschule bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden außerhalb wesentlicher Vertragspflichten.
14.4 Keine Haftung für bestimmte Umstände
Die Hundeschule haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die auf Umständen beruhen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, insbesondere: unvorhersehbares Verhalten von Hunden, falsche oder unvollständige Angaben des Kunden, Verstöße gegen Anweisungen, ungeeignetes Equipment des Kunden sowie Verhalten Dritter.
§ 15 Freistellung zugunsten der Hundeschule
Wird die Hundeschule von Dritten wegen eines Schadensereignisses in Anspruch genommen, das der Kunde, sein Hund, eine Begleitperson oder ein mitgebrachter Dritter verursacht oder mitverursacht hat, stellt der Kunde die Hundeschule auf erstes Anfordern von solchen Ansprüchen frei, soweit die Hundeschule den Schaden nicht selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 16 Ausschluss von Teilnehmern und Hunden
16.1 Allgemeines Ausschlussrecht
Die Hundeschule ist berechtigt, Kunden, Begleitpersonen oder Hunde vorübergehend oder dauerhaft von Leistungen auszuschließen, wenn hierfür ein sachlicher oder wichtiger Grund besteht.
16.2 Wichtige Gründe für einen Ausschluss
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, unrichtige oder verschwiegene Angaben gemacht wurden, keine gültige Haftpflichtversicherung besteht, eine Gefährdung von Menschen, Hunden oder Sachen besteht, der Kunde wiederholt gegen Anweisungen verstößt, tierschutzwidriges Verhalten vorliegt oder offene Zahlungsrückstände bestehen.
16.3 Kein Anspruch auf Erstattung bei berechtigtem Ausschluss
Bei einem berechtigten Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte für bereits gebuchte oder laufende Leistungen, soweit der Ausschluss durch Umstände aus der Sphäre des Kunden veranlasst wurde.
§ 17 Tierschutz und zulässige Trainingsmittel
17.1 Grundsatz
Die Hundeschule arbeitet auf Basis eines tierschutzgerechten Umgangs mit Hunden. Der Kunde verpflichtet sich, den Hund artgerecht zu behandeln und alle einschlägigen tierschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere § 2 TierSchG, einzuhalten.
17.2 Unzulässige Methoden und Hilfsmittel
Der Einsatz tierschutzwidriger Trainingsmittel und Methoden ist untersagt. Dies gilt insbesondere für: Stachelhalsbänder, Elektroreizgeräte/Teletakt, sonstige aversive Geräte, die Schmerzen oder Leiden verursachen, Würgehalsungen ohne Sicherung, körperliche Gewalt sowie Methoden, die den Hund massiv einschüchtern oder in Dauerstress versetzen.
17.3 Weisungsrecht der Hundeschule
Die Hundeschule ist berechtigt, die Verwendung bestimmter Ausrüstung oder Trainingsmethoden zu untersagen, wenn sie diese fachlich, sicherheitsbezogen oder tierschutzrechtlich für ungeeignet hält.
17.4 Folgen bei Verstößen
Ein Verstoß gegen die Tierschutzgrundsätze kann zum sofortigen Ausschluss von der laufenden Leistung und zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. In schwerwiegenden Fällen behält sich die Hundeschule vor, tierschutzrelevante Vorfälle den zuständigen Stellen zu melden.
§ 18 Verhalten im Training
18.1 Rücksichtnahme
Der Kunde ist verpflichtet, sich gegenüber Trainern, anderen Kunden, Begleitpersonen, Hunden und Dritten respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten.
18.2 Organisatorische Vorgaben
Der Kunde ist verpflichtet, organisatorische Hinweise der Hundeschule einzuhalten, insbesondere zu Treffpunkten, Zeitfenstern, Sicherung des Hundes, Abständen, Freigaben und Einsatz von Equipment.
18.3 Leinenpflicht und Sicherung
Hunde sind grundsätzlich so zu führen und zu sichern, wie es die Hundeschule, die örtlichen Gegebenheiten und die Rechtslage erfordern. Ein Ableinen erfolgt nur, wenn dies von der Hundeschule freigegeben ist oder in die Verantwortung des Kunden fällt.
18.4 Geeignetes Equipment
Der Kunde ist verpflichtet, geeignetes, sicheres und tierschutzgerechtes Equipment zu verwenden.
§ 19 Urheberrecht und Nutzungsrechte
19.1 Schutz der Inhalte
Sämtliche von der Hundeschule bereitgestellten Inhalte, Unterlagen, Konzepte, Trainingspläne, Handouts, Fotos, Videos und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
19.2 Umfang des Nutzungsrechts
Der Kunde erhält an den bereitgestellten Inhalten ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum eigenen privaten Gebrauch im Zusammenhang mit der gebuchten Leistung. Dies bedeutet: Nutzung nur für eigene Trainingszwecke, keine gewerbliche Nutzung, keine Weitergabe an Dritte, keine Veröffentlichung oder Vervielfältigung außerhalb des gesetzlich Zulässigen.
19.3 Mündlich vermittelte Inhalte
Auch mündlich vermittelte Inhalte und Trainingskonzepte dürfen ohne Zustimmung der Hundeschule nicht systematisch vervielfältigt, veröffentlicht oder gewerblich verwertet werden.
§ 20 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
20.1 Grundsatz
Die Hundeschule erstellt von Kunden oder deren Hunden nicht automatisch Bild- oder Videoaufnahmen zu Werbezwecken. Solche Aufnahmen erfolgen nur nach gesonderter, vorheriger und ausdrücklicher Einwilligung.
20.2 Keine Pflicht zur Einwilligung
Die Teilnahme an Leistungen der Hundeschule ist nicht davon abhängig, dass der Kunde der Anfertigung oder Nutzung von Aufnahmen zustimmt.
20.3 Kundeneigene Aufnahmen
Dem Kunden sowie dessen Begleitpersonen ist es grundsätzlich nicht gestattet, während des Trainings eigenständig Aufnahmen anzufertigen, wenn dadurch andere Teilnehmer erfasst werden, Persönlichkeitsrechte Dritter beeinträchtigt werden oder der Trainingsablauf gestört wird. Kurze Aufnahmen des eigenen Hundes können ausnahmsweise zulässig sein, wenn andere nicht erkennbar erfasst werden und die Hundeschule nicht widerspricht.
20.4 Veröffentlichung
Eine Veröffentlichung von Aufnahmen aus dem Training, auf denen andere Personen, Hunde, Trainer oder geschützte Inhalte erkennbar sind, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Betroffenen zulässig.
§ 21 Kommunikation mit dem Kunden
21.1 Kommunikationswege
Die Kommunikation zwischen Hundeschule und Kunde kann insbesondere erfolgen über E-Mail, Telefon, das Buchungssystem oder Messenger-Dienste. Maßgeblich sind die vom Kunden angegebenen Kontaktdaten. Der Kunde ist verpflichtet, diese aktuell zu halten.
21.2 Textform
Soweit gesetzlich nichts Strengeres vorgeschrieben ist, genügt für Mitteilungen, Erklärungen und Kündigungen die Textform, insbesondere per E-Mail.
21.3 Verantwortung für Abrufbarkeit
Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Kommunikationswege regelmäßig zu prüfen. Nachteile aus verspäteter Kenntnisnahme gehen grundsätzlich zu seinen Lasten, soweit die Hundeschule die Nachricht ordnungsgemäß versandt hat.
§ 22 Nutzung von WhatsApp und Messenger-Diensten
22.1 Freiwilligkeit
Die Nutzung von WhatsApp oder vergleichbaren Messenger-Diensten erfolgt freiwillig. Der Kunde ist nicht verpflichtet, diese Dienste zu nutzen. Alternativ kann die Kommunikation jederzeit über E-Mail oder Telefon erfolgen.
22.2 Zweck der Nutzung
WhatsApp dient insbesondere der schnellen organisatorischen Kommunikation: Treffpunkte, Terminbestätigungen, kurzfristige Änderungen, Absagen und organisatorische Hinweise.
22.3 Gruppenkommunikation
Tritt ein Kunde einer Messenger-Gruppe bei, geschieht dies freiwillig. Dem Kunden ist bewusst, dass andere Gruppenmitglieder je nach Dienst Name, Profilbild und Telefonnummer sehen können.
22.4 Drittanbieterrisiken
Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Nutzung von Messenger-Diensten personenbezogene Daten durch die jeweiligen Anbieter verarbeitet werden können. Die Hundeschule hat auf die Datenverarbeitung dieser Drittanbieter nur im Rahmen ihrer Nutzungsmöglichkeiten Einfluss.
§ 23 Datenschutz
Die Hundeschule verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zum Zweck der Vertragsanbahnung, des Vertragsschlusses, der Durchführung gebuchter Leistungen, der Zahlungsabwicklung, der Kommunikation, der Kundenverwaltung sowie der Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Hundeschule, die auf der Website einsehbar ist.
§ 24 Warenverkauf
24.1 Geltungsbereich
Soweit die Hundeschule zusätzlich Waren (z.B. Hundeausrüstung, Zubehör, Merchandise) anbietet, gelten diese AGB auch für solche Kaufverträge.
24.2 Vertragsschluss
Ein Kaufvertrag über Waren kommt zustande durch Bestellung und ausdrückliche Annahme durch die Hundeschule, Bestellung über ein Online-System mit Bestätigung oder durch Übergabe der Ware gegen Bezahlung vor Ort.
24.3 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Die Hundeschule ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen.
24.4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Hundeschule.
24.5 Widerrufsrecht bei Fernabsatz
Sofern der Kunde Verbraucher ist und Waren im Fernabsatz erwirbt, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die näheren Einzelheiten werden in einer separaten Widerrufsbelehrung mitgeteilt.
24.6 Gewährleistung
Für Verbraucher gelten bei Waren die gesetzlichen Mängelrechte. Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt 24 Monate ab Übergabe.
§ 25 Digitale Inhalte und Unterlagen
Soweit die Hundeschule ergänzend digitale Inhalte, Dateien, PDFs oder Handouts zur Verfügung stellt, geschieht dies grundsätzlich als Nebenleistung zur gebuchten Hauptleistung. Ein Anspruch auf Herausgabe bestimmter Unterlagen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Digitale Unterlagen dienen nur der Ergänzung und Unterstützung des Trainings und ersetzen keine individuelle Einschätzung im Einzelfall.
§ 26 Vertragslaufzeiten und Kündigung bei Abonnements
26.1 Allgemeines
Abonnements sind Dauerschuldverhältnisse. Maßgeblich für Umfang, Laufzeit, Kündigungsfrist und Preis ist das jeweils konkret gebuchte Angebot.
26.2 Mögliche Abo-Modelle
Die Hundeschule kann insbesondere folgende Abo-Modelle anbieten: Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von 1 Monat und einer Kündigungsfrist von 1 Monat, Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten und einer Kündigungsfrist von 3 Monaten sowie weitere Modelle mit bei Vertragsschluss ausgewiesenen Konditionen.
26.3 Ordentliche Kündigung
Das Abonnement kann vom Kunden und von der Hundeschule mit der für das gebuchte Modell geltenden Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Bei Online-Verbraucherverträgen steht dem Kunden ein Kündigungsbutton zur Verfügung. Im Übrigen genügt die Textform.
26.4 Automatische Verlängerung
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Abonnement automatisch um den vertraglich vorgesehenen Zeitraum.
26.5 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Hundeschule liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug bleibt, andere erheblich gefährdet oder wiederholt gegen Anweisungen oder diese AGB verstößt.
26.6 Folgen der Beendigung
Mit Wirksamwerden der Beendigung endet die zukünftige Leistungspflicht. Bereits entstandene Zahlungsansprüche und sonstige bis dahin begründete Rechte bleiben unberührt.
§ 27 Preisänderungen bei Abonnements
27.1 Grundsatz
Die Hundeschule ist berechtigt, Preise für Abonnements mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Anpassung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
27.2 Sachliche Gründe
Sachliche Gründe können insbesondere sein: gestiegene Miet-, Energie- oder Personalkosten, inflationsbedingte Kostensteigerungen, Änderungen des Leistungsumfangs oder gesetzliche Änderungen mit Kostenfolgen.
27.3 Mitteilung und Sonderkündigungsrecht
Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, das betroffene Abonnement zum Änderungszeitpunkt außerordentlich zu kündigen.
§ 28 Änderungen des Leistungsangebots
Die Hundeschule ist berechtigt, ihr Leistungsangebot, ihre Kursstruktur, ihre Tarife und ihr Buchungssystem fortlaufend weiterzuentwickeln, soweit bestehende Vertragsverhältnisse nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Für neue Modelle gelten die bei Buchung ausgewiesenen Bedingungen.
§ 29 Änderung dieser AGB
29.1 Änderungsbefugnis
Die Hundeschule ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird.
29.2 Sachliche Gründe
Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Änderungen der Gesetzeslage, neuer Rechtsprechung, Änderungen technischer Abläufe oder Einführung neuer Leistungen.
29.3 Mitteilung
Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
29.4 Widerspruch
Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der in der Mitteilung genannten angemessenen Frist, können die Änderungen wirksam werden. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung hingewiesen.
§ 30 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen die Hundeschule an Dritte ist nur mit Zustimmung der Hundeschule zulässig.
§ 31 Verbraucherschlichtung
Die Hundeschule von Nethen ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 32 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
§ 33 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Oldenburg, sofern gesetzlich zulässig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 34 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Anlage: Widerrufsbelehrung für Verbraucher
§ 1 Geltungsbereich der Widerrufsbelehrung
Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, soweit bei der jeweiligen Leistung ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Für Leistungen, bei denen das Widerrufsrecht nach dem Gesetz ausgeschlossen ist, findet diese Widerrufsbelehrung keine Anwendung.
§ 2 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt:
bei Dienstleistungsverträgen (Kurse, Trainings, Beratungen): ab dem Tag des Vertragsschlusses,
bei Kaufverträgen über Waren: ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben; bei Teillieferungen ab Erhalt der letzten Teillieferung,
bei Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Hundeschule von Nethen
Inhaber: Tom von Nethen
Lesumstraße 1, 26135 Oldenburg
E-Mail: [E-Mail-Adresse einfügen]
Telefon: [Telefonnummer einfügen]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular am Ende dieser AGB verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.
§ 3 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Bei Waren: Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren abgesandt haben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an uns zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
Bei Dienstleistungen: Haben Sie verlangt, dass wir mit der Dienstleistung noch während der Widerrufsfrist beginnen, haben Sie uns im Falle des Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistung entspricht.
Bei digitalen Inhalten: Haben Sie verlangt und ausdrücklich zugestimmt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Bereitstellung des digitalen Inhalts beginnen, und haben Sie Ihre Kenntnis bestätigt, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren, erlischt Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung.
§ 4 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht besteht nicht oder erlischt vorzeitig insbesondere bei:
Freizeitdienstleistungen mit festem Termin (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB): Dies betrifft insbesondere Einzeltrainings, Hausbesuche, Workshops, Seminare, Vorträge sowie Kurse mit festem Starttermin und festem Zeitraum.
Sonderanfertigungen: Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Vollständig erbrachte Dienstleistungen: Wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und wir mit der Ausführung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden und dessen Kenntnisnahme vom Widerrufsverlust bei vollständiger Vertragserfüllung begonnen haben.
Digitale Inhalte: Wenn wir mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und Ihrer Kenntnisnahme, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren, vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung begonnen haben.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Hundeschule von Nethen
Inhaber: Tom von Nethen
Lesumstraße 1, 26135 Oldenburg
E-Mail: [E-Mail-Adresse einfügen]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung / den Kauf der folgenden Ware / den Erwerb der folgenden digitalen Inhalte (*):
Bestellt/gebucht am (*): _______________
Erhalten am (*): _______________
Name des/der Verbraucher(s): _______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________
Datum: _______________
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen